ÖJRK - Helfen macht Schule
   
   
   
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Ausbildung zum Rettungsschwimmlehrer

Die teilnehmenden Lehrer/innen werden dazu befähigt, im Auftrag des ÖJRK Schimmprüfungen (ÖSA) abzunehmen und Rettungsschwimmkurse (ÖSRA) durchzuführen.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs
  • Besitz des Retterscheines
  • körperliche Eignung (durch ärztliche Bestätigung nachzuweisen)
  • vollständige Anwesenheitspflicht

Dauer: 40 Stunden

Inhalte: Theorie, Praxis, Prüfung

Lehrende: Ausbilder für das Rettungsschwimmen

Prüfungen für das Österreichische Schwimmerabzeichen dürfen weiters abnehmen:

  • Oktopus bis Allroundschwimmer
    Geprüfte Bewegungserzieher, die im Besitz mindestens des Helferscheins sind
  • Oktopus bis Fahrtenschwimmer
    Im Rahmen der Schule: Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die im Besitz mindestns des Helferscheins sind
   
 
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