Ausbildung zum Rettungsschwimmlehrer
Die teilnehmenden Lehrer/innen werden dazu befähigt, im Auftrag des ÖJRK Schimmprüfungen (ÖSA) abzunehmen und Rettungsschwimmkurse (ÖSRA) durchzuführen.
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs
- Besitz des Retterscheines
- körperliche Eignung (durch ärztliche Bestätigung nachzuweisen)
- vollständige Anwesenheitspflicht
Dauer: 40 Stunden
Inhalte: Theorie, Praxis, Prüfung
Lehrende: Ausbilder für das Rettungsschwimmen
Prüfungen für das Österreichische Schwimmerabzeichen dürfen weiters abnehmen:
- Oktopus bis Allroundschwimmer
Geprüfte Bewegungserzieher, die im Besitz mindestens des Helferscheins sind
- Oktopus bis Fahrtenschwimmer
Im Rahmen der Schule: Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die im Besitz mindestns des Helferscheins sind
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