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Jugendrotkreuz Kärnten | Grete-Bittner-Straße 9 | 9020 Klagenfurt | jugendrotkreuz@k.roteskreuz.at |

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Ö Österreich

Ausbil­dung zum:zur Rettungs­schwimm­lehrer:in

Als Rettungs­schwimm­lehrer:in ist man berech­tigt, sämt­liche Schwimmer- aber auch Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen (exklu­sive Rettungs­schwimm­lehrer) abzu­nehmen. Die Bestim­mungen gelten für alle in der ARGE Öster­rei­chi­sches Wasser­ret­tungs­wesen (ÖWRW) vertre­tenen Wasser­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tionen.

Drei zukünftige Rettungsschwimmlehrer:innen posieren mit einer Boje
Als Rettungsschwimmlehrer_in ist man berechtigt, sämtliche Schwimmer- aber auch Rettungsschwimmerabzeichen abzunehmen.

Voraussetzungen

  • Vollendetes 19. Lebensjahr
  • Besitz des Retterscheines
  • Abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
  • Körperliche Eignung (durch ärztliche Bestätigung nachzuweisen)
  • Persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind (insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen)
  • Vollständige Anwesenheitspflicht

 

Dauer

40 Stunden

Bewerber:innen

  • Pädagog:innen aller Schul­typen und Ausbil­dungs­ein­rich­tungen
  • Lehr­amts­stu­denten und Lehr­amts­stu­den­tinnen
  • Personen mit quali­fi­zierter pädago­gi­scher Ausbil­dung sowie im Besitz eines Helfer- und Retter­scheines
  • EH-Lehr­be­auf­tragte, Jugend­grup­pen­leiter:innen

 

Ausbil­dungs­in­halte und Prüfungs­be­din­gungen

  • Theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Wieder­ho­lung der Prüfungs­be­din­gungen des Retters
  • Rettungs­ge­räte in Theorie und Praxis
  • Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwer­punkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasser­un­fällen
  • Grund­lagen der Methodik des Anfän­ger­schwimm­un­ter­richts in Theorie und Praxis
  • Schwimm­stile: Brust-, Kraul- und Rücken­schwimmen in Theorie und Praxis
  • Lehr­auf­tritt
  • Zweck und Orga­ni­sa­tion des öster­rei­chi­schen Wasser­ret­tungs­we­sens sowie der ausbil­denden Orga­ni­sa­tion
  • Bestim­mungen für die öster­rei­chi­schen Schwim­mer­ab­zei­chen und Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen
  • Recht­liche Bestim­mungen bezüg­lich der Ertei­lung von Schwimm­un­ter­richt
  • Gefahren des Wassers, Bade­re­geln, Gebote für den:die Rettungs­schwimmer:in
  • Maßnahmen zur Vermei­dung von Bade­un­fällen

 

Erwei­terte Ausbil­dungs­in­halte und Prüfungs­be­din­gungen
(eines der ange­führten Themen­ge­biete wird im Rahmen der Ausbil­dung behan­delt)

  • Theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Kennt­nisse des ABC-Schwim­mens
  • Basis­in­for­ma­tion des Gerä­te­tau­chens in Theorie und Praxis
  • Meis­ter­schaften im Schwimmen und Rettungs­schwimmen
  • Gefahren des Flie­ß­ge­wäs­sers und Wild­was­sers
  • Vorträge zu sport­li­chen Inhalten
  • Einsatz und Über­wa­chungs­dienst

 

Beson­dere Durch­füh­rungs­be­stim­mungen

  • Die Ausbil­dung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindes­tens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehr­be­fä­hi­gung in Theorie und Praxis des Rettungs­schwim­mens nach­zu­weisen.
  • Die Prüfung ist vor fach­kom­pe­tenten Expert:innen abzu­legen.
  • Die Ausbil­dungs- und Prüf­be­rech­ti­gung (Durch­füh­rung von Schwimm­kursen, Anfänger- und Rettungs­schwimm­kursen, Abnahme der Prüfungen für die öster­rei­chi­schen Schwimmer- und Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen) wird im Zuge der Ausstel­lung des Lehr­scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
  • Die Verlän­ge­rung der Ausbil­dungs- und Prüf­be­rech­ti­gung erfolgt im Rahmen von Fort­bil­dungs­kursen für Lehr­schein­in­haber:innen durch das Öster­rei­chi­sche Jugend­rot­kreuz jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.

 

Fort­bil­dungs­ver­pflich­tung

In weiterer Folge besteht eine Fort­bil­dungs­pflicht von mind. 8 Unter­richts­stunden im fach­li­chen Bereich inner­halb von fünf Jahren. Das darüber hinaus erfor­der­liche Mindestmaß an Kursen sowie die spezi­fi­schen Fort­bil­dungs­an­ge­bote, um die Lehr­be­fä­hi­gung aufrecht zu erhalten, regelt jeweils die zustän­dige Landes­lei­tung des Öster­rei­chi­schen Jugend­rot­kreuzes. Detail­lierte Infor­ma­tionen dazu erhalten Sie im Rahmen des Ausbil­dungs­kurses.

 

Lehrende

Der:Die Rettungs­schwimm­lehrer:in wird von der jewei­ligen Landes­lei­tung des öster­rei­chi­schen Jugend­rot­kreuzes ange­boten. Der:Die jewei­lige Landes­re­fe­rent:in des Öster­rei­chi­schen Jugend­rot­kreuzes ist für die Ausbil­dung verant­wort­lich. Externe Refe­rent:innen für die einzelnen Fach­be­reiche können bei Bedarf und Notwen­dig­keit beige­zogen werden.

 

Kosten

Teil­nah­me­kosten für den Ausbil­dungs­kurs werden i.d.R. von der entsen­denden Landes­lei­tung getragen. Die Über­nahme der Reise- und Über­nach­tungs­kosten müssen im Vorfeld mit der Landes­lei­tung bzw. dem Dienst­geber abge­klärt werden.

 

Anmel­dung

Die Anmel­dung zum Ausbil­dungs­kurs erfolgt über die jewei­lige ÖJRK-Landes­lei­tung.

Abnahme der Schim­m­ab­zei­chen: FAQs

Geprüfte Bewegungserzieher, die mindestens im Besitz des Helferscheins sind.

Im Rahmen der Schule: Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die mindestens im Besitz des Helferscheins sind.

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