Die Ausbildung zum/zur Lehrbeauftragten, der/die dann selber Kurse für Schüler/innen abhalten kann, können Lehrer/innen aller Schultypen absolvieren.
Voraussetzung für alle Sparten ist ein absolvierter Erste-Hilfe-Grundkurs (16 Stunden), der nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, sowie die pädagogische und soziale Kompetenz, die Lehrer/innen normalerweise in Zuge ihrer Berufsausbildung erwerben.
Lehrbeauftragte für Erste Hilfe, Babyfit und "Pflegefit - Betreuung und Pflege in der Familie"
Lehrer/innen, die sich zum/zur Lehrbeauftragten in den Bereichen Erste Hilfe, Babyfit oder "Pflegefit - Betreuung und Pflege in der Familie" ausbilden lassen wollen, müssen folgende Aus- und Fortbildungen absolvieren:
Fachausbildung (Ausbildungskurs)
- Dauer: 5 Tage
- Inhalte: Fachliche Perfektion in Theorie und Praxis
- Lehrbefähigungsprüfung: Lehrauftritt und Fachfrage
Bei einem negativen Ergebnis kann die Lehrbefähigungsprüfung maximal zweimal wiederholt werden. Die Lehrbefähigung gilt 5 Jahre.
Fortbildung für Lehrbeauftragte (Fortbildungskurs)
- Dauer: mind. 20 Stunden innerhalb von 5 Jahren
- Inhalte: Fachspezifische Fortbildung
Der Fortbildungskurs muss vor Ablauf der Lehrbefähigung absolviert werden, da ansonsten die Lehrberechtigung abläuft.
Die Lehrbeauftragten sind berechtigt, im Auftrag des ÖRK und ÖJRK Kurse abzuhalten.
>> mehr Informationen für Erste-Hilfe-Trainer/innen
>> mehr Informationen für Babyfit-Trainer/innen
Lehrbeauftragte für Schwimmen und Rettungsschwimmen
Lehrer/innen, die sich zum/zur Lehrbeauftragten in den Bereichen Schwimmen oder Rettungsschwimmen ausbilden lassen und damit die Berechtigung erwerben wollen, Schwimmprüfungen abzunehmen, müssen den Helfer-, Retter- oder Schwimmlehrerschein des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen erwerben.
>> mehr Informationen
Anmeldung
Die Anmeldung zur Ausbildung zum/zur Lehrbeauftragten erfolgt über die jeweilige ÖJRK-Landesleitung.





