Österreich
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Finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche

  • Der/die Schüler:in muss eine steirische Schule besuchen, welche sich am Leistungsbeitragssystem des Jugendrotkreuzes beteiligt.
  • Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
  • „Schulstartgeld“ oder Zuschüsse für Schulbücher und -material können durch das Jugendrotkreuz nicht gewährt werden.
  • Nachweise aller Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Gewährte Unterstützungen werden ausnahmslos auf die Bankverbindung der jeweiligen Schule überwiesen. Die Eltern bezahlen dann den Differenzbetrag für die Schulveranstaltung.
  • Ansuchen für das aktuelle Schuljahr müssen bis spätestens 30. April beim Jugendrotkreuz eingelangt sein (E-Mail-Eingang).
  • Die Bearbeitung eines Ansuchens dauert nach vollständiger Übermittlung 4-6 Wochen. Für Ansuchen die nach dem 15. April eingelangt sind, kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern. Wir empfehlen ansuchen daher möglichst frühzeitig im Schuljahr zu übermitteln. Anträge bei denen zu Beginn nicht alle Informationen vollständig sind, müssen leider nachrangig behandelt werden, hierbei kann die Bearbeitung bis zu 12 Wochen nach vollständiger Übermittlung dauern.
  • Die Zuerkennung einer finanziellen Unterstützung orientiert sich an der von der Statistik Austria ermittelten aktuellen Armutsgefährdungsschwelle des jeweiligen Schuljahres.
  • Der nachfolgende Ablauf ist für einen reibungslosen Ablauf unbedingt einzuhalten:
  1. Das Ansuchen wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt, inkl. aller Beilagen in der Schule abgegeben und von der:dem Jugendrotkreuz-Schulreferent:in bei Vollständigkeit und Bedürftigkeit befürwortet.
  2. Das Ansuchen wird inkl. aller Beilagen digital an jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at übermittelt.
  3. Nach Bearbeitung wird die Schule über den Ausgang des Ansuchens informiert und gewährte Unterstützungen werden auf die angegebene Bankverbindung der Schule überwiesen.
  • Finanzielle Unterstützung über den Kinderhilfsfonds kann nur Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr (Datum des Einlanges des Ansuchens im Jugendrotkreuz Steiermark) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gewährt werden. 
  • Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltseinkünfte sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Nachweise über die Notwendigkeit bzw. über Zuschüsse durch andere Institutionen (zB ÖGK oder Land Steiermark) sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Beihilfenansuchen für Heilbehelfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Einschränkungen können direkt and das Jugendrotkreuz gesendet werden: jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at 
Portraitfoto von Naomi Adascalului

Naomi Adascalului

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Montag - Donnerstag: 08:00-16:30 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr

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