Wir leben in einer mobilen Welt. Auch Kinder möchten daran teilhaben. Die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr ist ein großer Schritt für die Kinder. Sie sind stolz darauf, den Schulweg allein zu meistern. Mit dem Fahrrad erhöht das Kind seine Reichweite, aber auch die Anforderungen steigen.
Die Freiwillige Radfahrprüfung ermöglicht Kindern, unbegleitet Rad zu fahren. Wer sie ablegt, darf ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab dem vollendetem 10. Lebensjahr allein im öffentlichen Verkehrsraum Rad fahren.
Die Radfahrprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
Danach erhält das Kind den Radfahrausweis. Der Radfahrausweis ist der erste Führerschein. Er gilt bis zum 12. Geburtstag. Danach darf das Kind generell unbegleitet im Verkehr Rad fahren. Dennoch liegt die Entscheidung, ob sie Kinder mit dem Fahrrad allein unterwegs sind, immer bei den Eltern.