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Ö Österreich

Die Öster­rei­chi­schen Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen (ÖRSA)

Die Öster­rei­chi­schen Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen (ÖRSA) befä­higen zur Erret­tung aus Wassernot und erhöhen die Einsatz­be­reit­schaft zur Lebens­ret­tung.

Die Öster­rei­chi­schen Rettungs­schwim­mer­ab­zei­chen können in fünf Quali­fi­ka­ti­ons­stufen (Helfer, Retter, Life­s­aver, Schwimm­lehrer, Rettungs­schwimm­lehrer) erworben werden.

Voraus­set­zungen:

  • Erfül­lung des jewei­ligen Alters­li­mits

  • Körper­liche Eignung

  • Besuch eines Rettungs­schwimm­kurses

  • Erfül­lung der gefor­derten Bedin­gungen

Rettungsschwimmerabzeichen Helfer ab dem vollendenten 13. Lebensjahr

Helfer

ab dem voll­endeten 13. Lebens­jahr

  • 15 min Dauer­schwimmen, davon 5 min Rücken­schwimmen ohne Armtä­tig­keit
  • 100 m Schwimmen in Über­klei­dern
  • 15 m Stre­cken­tau­chen
  • zwei­ma­liges Tief­tau­chen (2-3 m) mit Herauf­holen eines ca. 2,5 kg schweren Gegen­standes inner­halb von 5 min
  • Herauf­holen von 3 Tellern oder Ringen bei einem Tauch­ver­such (10 m2, 2-3 m Tiefe)
  • Paket­sprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
  • je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fessel­griff
  • 50 m Trans­por­tieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • prak­ti­sche Ausübung der Befrei­ungs­griffe: Hals­um­klam­me­rung von vorne u. hinten, Würge­griffe von vorne u. hinten - jeweils an Land und im Wasser
  • prak­ti­sche Ausübung der Berge­griffe "Bergen über den Becken­rand" und "Rautek­griff"
  • Kenntnis der Rettungs­ge­räte
  • Kenntnis der Selbst­ret­tung
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leis­tung bei Wasser­un­fällen und prak­ti­sche Ausfüh­rung der Wieder­be­le­bung
  • Kennt­nisse über Zweck und Orga­ni­sa­tion des Öster­rei­chi­schen Wasser­ret­tungs­we­sens
Rettungsschwimmerabzeichen Retter ab dem vollendenten 16. Lebensjahr

Retter

ab dem voll­endeten 16. Lebens­jahr

  • 30 min Dauer­schwimmen, davon 10 min Rücken­schwimmen ohne Armtä­tig­keit
  • 300 m Schwimmen in Über­klei­dern
  • 25 m Stre­cken­tau­chen
  • drei­ma­liges Tief­tau­chen (3-4 m) mit Herauf­holen eines ca. 5 kg schweren Gegen­standes inner­halb von 6 min
  • Herauf­holen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauch­ver­such
  • Paket- und Kopf­sprung aus ca. 2-3 m Höhe (20 m2, ca. 2 m Tiefe)
  • je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemanns­griff
  • 50 m Trans­por­tieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • prak­ti­sche Ausübung der Befrei­ungs­griffe: Hals­um­klam­me­rung von vorne u. hinten, Würge­griff von vorne u. hinten, Brust­um­klam­me­rung von hinten ohne Einschluss der Arme - jeweils an Land und im Wasser
  • prak­ti­sche Anwen­dung von mindes­tens 3 Berge­griffen: z. B. Bergen über die Leiter, Rautek­griff, Bergen über den Becken­rand, Schul­ter­tra­ge­griff, Bergen in ein Boot
  • kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leis­tung bei Wasser­un­fällen und prak­ti­sche Ausfüh­rung der Wieder­be­le­bung
  • Kenntnis der Selbst­ret­tung
  • beson­dere Rettungs­hilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisun­fällen
  • Anwen­dung von mindes­tens zwei Rettungs­ge­räten
  • Kombi­nierte Rettungs­übung
Rettungsschwimmerabzeichen Lifesaver ab dem vollendenten 17. Lebensjahr

Life­s­aver

ab dem voll­endeten 17. Lebens­jahr 

  • Schwimmen
        -  100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 min
        -  300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 min
        -  300 m Schwimmen in belie­bigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min
  • Ausfüh­rung von Rettungs­tech­niken in folgender Abfolge
        -  75 m Anschwimmen eines Opfers
        -  Ausfüh­rung von drei Befrei­ungs­griffen
        -  je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fessel­griff
  • Ausfüh­rung der kombi­nierten Rettungs­übung inner­halb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:
         - Rettungs­sprung (Schritt­sprung)
         - 25 m Anschwimmen (Free­style)
         - Abtau­chen und Herauf­holen einer Rettungs­puppe oder eines Part­ners aus mind. 1,5 m Tiefe
         - 25 m Retten des Opfers
         - Notfall­check und Reani­ma­tion (mindes­tens 3 min)
  • 25 m Stre­cken­tau­chen

  • Anwen­dung und Erklä­rung von mindes­tens zwei Rettungs­ge­räten: z. B. Rettungs­brett, Wurf­sack, Rettungs­ma­tratze, Gurt­retter, Rettungs­boje

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
Rettungsschwimmerabzeichen Schwimmlehrer ab dem vollendenten 18. Lebensjahr

Schwimm­lehrer

ab dem voll­endeten 18. Lebens­jahr

Für detail­lierte Voraus­set­zungen und Ausbil­dungs­in­halte siehe Durch­füh­rungs­be­stim­mungen ÖSA/ÖRSA. 

 

 

 

 

Rettungsschwimmerabzeichen Rettungsschwimmlehrer ab dem vollendenten 19. Lebensjahr

Rettungs­schwimm­lehrer

ab dem voll­endeten 19. Lebens­jahr

Für detail­lierte Voraus­set­zungen und Ausbil­dungs­in­halte siehe Durch­füh­rungs­be­stim­mungen ÖSA/ÖRSA bzw. hier.

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