Als Rettungsschwimmlehrer:in ist man berechtigt, sämtliche Schwimmer- aber auch Rettungsschwimmerabzeichen (exklusive Rettungsschwimmlehrer) abzunehmen. Die Bestimmungen gelten für alle in der ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen (ÖWRW) vertretenen Wasserrettungsorganisationen.