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Österreichisches Jugendrotkreuz | Wiedner Hauptstraße 32 | 1040 Wien | jugendrotkreuz@roteskreuz.at |

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Ö Österreich

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Österreichische Rote Kreuz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.jugendrotkreuz.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Website Jugendrotkreuz.at ist in weiten Teilen und Funktionsweisen barrierefrei nutzbar. Kleinere technische Anpassungen sind notwendig und beauftragt , um allen Erfolgskriterien vollständig zu entsprechen.

Verbesserungswürdige Erfolgskriterien, deren Optimierung in Auftrag gegeben ist, sind:

  • 1.31
  • 1.4.3
  • 1.4.4
  • 1.4.10
  • 2.1.1
  • 2.4.3
  • 2.4.7
  • 3.2.2
  • 3.3.1
  • 3.3.2
  • 4.1.2
  • 4.1.3

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Mai  erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer extern vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel können unter webredaktion@roteskreuz.at bekannt gegeben werden.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

 

 

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