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Richtlinie zum Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Jugendgruppenmitglieder am Bundesjugendlager 2019

Wir möchten sicherstellen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns sicher fühlen – körperlich und psychisch. Dafür haben wir klare Regeln und Maßnahmen entwickelt, die sich an den Kinderrechten orientieren.

Wir informieren und schulen Jugendgruppen-Betreuer:innen und sensibilisieren alle, die im Österreichischen Roten Kreuz mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, um Gewalt und Missbrauch vorzubeugen und früh zu erkennen.

Unsere Schutzmaßnahmen werden laufend überprüft und weiterentwickelt, damit wir bestmögliche Sicherheit gewährleisten können.

Richtlinie

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Beteiligung und Privatsphäre sowie auf den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Unsere Richtlinie zum Kinder- und Jugendschutz soll genau dies sicherstellen. Wir nehmen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ernst, und sind uns unserer Verantwortung bewusst.
 
Wir haben die Richtlinie zu Kinder- und Jugendschutz entwickelt, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu minimieren und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, sowohl auf körperlicher als auch auf psychischer Ebene. Dabei haben wir uns an den Richtlinien der UN-Kinderrechtskonvention und des Netzwerks Kinderrechte orientiert. 
 
Durch diese Richtlinie wollen wir unsere Haltung, aber auch unsere Maßnahmen im Bereich Prävention und Intervention transparent machen.

zu Kinder- und Jugendschutz

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