
Schulmeldung
Die Funktion des Jugendrotkreuz-Schulreferenten oder der Jugendrotkreuz-Schulreferentin ist per Erlass des Ministeriums geregelt und kann für Lehrer:innen im neuen Dienstrecht mit der 23./24. Unterrichtsstunde abgegolten werden.
Für weiterführende Schulen:
Bitte geben Sie uns Ihre:n Schulreferent:in in der folgenden Online-Abfrage bekannt, damit unsere Angebote auch zielgenau dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Für Pflichtschulen:
Sie können Ihre Jugendrotkreuz-Schulreferent:innen in der Schuldatenbank eintragen. Diese wichtige Funktion hat eine gesetzliche Grundlage und hilft uns, unsere Angebote zielgerichtet an Ihre Schule zu bringen.
Die eingegebenen Daten werden vom Österreichischen Jugendrotkreuz und dem Tiroler Jugendrotkreuz als Teil des Landesverbands des Roten Kreuzes Tirol und seinen Organisationseinheiten auf Grundlage des Rotkreuzgesetzes (RKG, BGBI. I Nr. 33/2008) und des Erlasses des BMBWF (2022-0.517.169) verarbeitet.
JRK-Sekretariat
Jugendrotkreuz Tirol
